Zur Aufstellung auf Belegstellen ist es unbedingt notwendig, die Seuchenfreiheitsbescheinigung des Veterinäramtes vorzulegen. Eine Kopie in Papierform ist den Begattungseinheiten beizulegen.
Zur Aufstellung auf Belegstellen ist es unbedingt notwendig, die Seuchenfreiheitsbescheinigung des Veterinäramtes vorzulegen. Eine Kopie in Papierform ist den Begattungseinheiten beizulegen.